GABELSTAPLERFAHRERAUSBILDUNG STAPLERSCHEIN nach BGV D27/BGG925

Gründe für die Ausbildung:

Laut BGV D27 darf der Unternehmer nur Personen mit der Führung von Flurförderzeugen beauftragen, die

– mind. 18 Jahre alt sind,
– für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (G 25),
– nach BGG 925 ausgebildet und geprüft worden sind.

 

Vorteile für den Unternehmer

Vorteile für den Gabelstaplerfahrer