Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Wer, was, wann, warum:

  • ASF steht für AufbauSeminar für Fahranfänger und betrifft Kraftfahrer, die innerhalb der Probezeit durch verkehrsgefährdendes Verhalten auffällig geworden sind.
  • Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die eine Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme (Anordnung) an einem ASF-Seminar verpflichtet.
  • Aufbauseminar mit Teilnahmebescheinigung
  • Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 12 Wochen
  • Durch die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden – problematische Einstellungen zum Verhalten im Straßenverkehr sollen verändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
  • Mit der Anordnung zum ASF-Seminar verlängert sich die Probezeit automatisch von 2 auf 4 Jahre.
  • Sofern Sie der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nicht nachkommen sollten, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs. 3 StVG).

Umfang des Seminars:

  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer
  • eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.
    Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Beobachtungsfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten.

Teilnehmerzahl:

  • mindestens 6 Personen, damit ein Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern möglich ist.
  • höchstens 12 Personen, damit jeder einzelne ausreichend zu Wort kommen kann.

Dauer (1. bis 4. Sitzung):

  • mindestens 14 Tage
  • höchstens 4 Wochen
  • an einem Tag immer nur eine Sitzung

Weitere Fragen beantworten wir gerne vor Ort in der Fahrschule oder telefonisch.

Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen. Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Im neuen System kann man bis zu 8 Punkte sammeln, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen (früher 18 Punkte).

Dabei kennt das Fahreignungs-Bewertungssystem folgende Maßnahmen:

  1. Vormerkung bei einem Punktestand von 1 – 3 Punkten
    Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber.
  2. Ermahnung bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten
    Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.

ACHTUNG: SPÄTESTENS BEIM STAND VON FÜNF PUNKTEN SOLLTE SCHNELLSTENS AM FES-SEMINAR TEILGENOMMEN WERDEN, DENN BEI MEHR ALS FÜNF PUNKTEN KANN KEIN PUNKT MEHR ABGEBAUT WERDEN.

  1. Verwarnung bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten
    Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.
  2. Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr
    Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Das Fahreignungsseminar: Aufbau, Ablauf und Ausrichtung

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik) und einer verkehrspsychologischen (Verkehrspsychologe) Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen müssen durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter abgestimmt werden.

Ziel der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen. Sie umfasst zwei Module à 90 Minuten, umfasst verbindlich vorgeschriebene Bausteine und richtet sich nach der FeV. Der zeitliche Abstand der Module beträgt mindestens eine Woche. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Ziel der verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme ist, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verhaltens aufzuzeigen. Sie soll beim Teilnehmer Reflexionsbereitschaft erzeugen und Veränderungsbereitschaft schaffen. Sie umfasst zwei Sitzungen à 75 Minuten (Mindestabstand drei Wochen) und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen.